Ersatzverkündigung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht

Sie gilt ab morgen. Hier zusätzich Hinweise zur Anreise mit Sylt Shuttle, dem blauen Zug und mit der Syltfähre

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Die aktuelle Verordnung können Sie hier einsehen: Coronavirus - Schleswig-Holstein - Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) - schleswig-holstein.de

Bitte beachten Sie auch die auf den Verordnungstext folgenden Erläuterungen, die viele Fragen klären. Auch die FAQ werden in Kürze angepasst. Neben der Anforderung für Gäste, bei Anreise einen gültigen Test vorzuweisen, sind keine weiteren regelmäßigen Testungen während des Aufenthalts notwendig. Ein Update-Info von der Syltfähre: Die FRS-Reederei teilte uns gerade auf Nachfrage mit, dass es bislang keine Änderung der aktuellen Durchreiseregelungen gibt: Die Durchreise zum Anleger in Havneby/Rømø, ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Die Reederei steht diesbzgl. in einem regelmäßigen Austausch mit der dänischen Polizei und der Staatskanzlei in Kiel. Für an-/abreisende Gäste rund um den Jahreswechsel sind noch Kapazitäten frei/buchbar. DB Syltshuttle und Blauer Autozug SyltSollten Ihre Gäste planen, per Autozug an- und abzureisen, informieren Sie diese bitte unbedingt darüber, sich im Vorhinein auf den beiden Websites die Auslastungen anzusehen und idealerweise zu reservieren.

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