Neuer Stand zwischen den Jahren: Wo gilt die 2G-Regel in der Coronavirus-Bekämpfungsverordnung des Landes?

Alle Eventualitäten beim sicheren Aufenthalt auf der Insel werden hier dem Link folgend aufgelistet. Das ist komplexer denn je und zu jedem Zeitpunkt kann die Verordnung geändert werden.

Zu Bereichen, in denen die 2G-Regel gilt, haben grundsätzlich nur noch vollständig geimpfte und genesene Personen mit einem entsprechenden Nachweis und ohne Symptome einer Coronavirus-Infektion (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) Zutritt. Personen ohne einen entsprechenden Nachweis dürfen dort grundsätzlich nicht eingelassen werden, auch wenn sie negativ getestet sind. Für Minderjährige und Personen, die sich nicht impfen lassen können, gibt es Ausnahmen. Lesen Sie dazu bitte die nächste Frage.

Die 2G-Regel gilt für Kund:innen in folgenden Bereichen: hier im Original auf der Seite der Landesregierung weiterlesen.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0